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Wählbar sind alle Personen, die in Küsnacht stimmberechtigt sind. Eine juristische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Wichtiger sind Menschenkenntnis, Neutralität und die Fähigkeit, zwischen Konfliktparteien zu vermitteln.
Die Amtsdauer im Kanton Zürich beträgt jeweils sechs Jahre. Die Wahl erfolgt in der Regel durch die Urne (Gemeindewahl)
Sie ist die erste Anlaufstelle, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und vermittelt zwischen den Konfliktparteien vor dem Gang zum Richter.
Es sind Nachbarschaftskonflikte wegen Bäumen oder Lärm, Geldstreitigkeiten aus privaten Verträgen, erbrechtliche Auseinandersetzungen oder Arbeitsrecht.
Durch die strikte Trennung von persönlichen Beziehungen, die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Ausstandsregeln und ein absolute Neutralität ohne Partei-Ergreifung.
Kommt keine Einigung zustande, stellt die Friedensrichterin in der Regel eine Klagebewilligung aus. Bei Streitwerten bis CHF 2'000 kann sie direkt entscheiden. Bis CHF 5'000 kann sie einen Urteilsvorschlag unterbreiten (Art. 212 ZPO).
Sicherer Umgang mit Zahlen, Verträgen und Abschlüssen.
Schneller Durchblick bei komplexen finanziellen Forderungen.
Pragmatischer Blick auf wirtschaftliche Realistäten.
Ich bin es gewohnt, auch in anspruchsvollen Situationen lösungsorientiert, sachlich und effizient zu verhandeln.
Ich verfüge über gezielte Techniken, um verhärtete Fronten aufzubrechen. Mein Fokus liegt auf den echten Interessen, die sich hinter dem Konflikt verbergen. Dies sind erprobte Methoden für nachhaltige, einvernehmliche Vereinbarungen.
Als parteilose Friedensrichterin bin ich ausschliesslich dem Gesetz, der Fairness und dem gesunden Menschenverstand verpflichtet. Ich unterliege keinerlei parteipolitischen Programmen, Ideologien oder Fraktionszwängen. Jede Klägerin und jeder Beklagte kann sich darauf verlassen, dass ich jedem Fall völlig unvoreingenommen, neutral und auf Augenhöhe begegne – für eine Schlichtung frei von politischen Einflüssen.
Absolut. Mit meinen 64 Jahren stehe ich mitten im Leben und bringe genau die Reife, Berufs- und Lebenserfahrung mit, die es für dieses anspruchsvolle Amt braucht. Ein Schlichtungsverfahren verlangt Fingerspitzengefühl, Geduld und Gelassenheit – Eigenschaften, die mit den Jahren wachsen.Dass ich am Ende der Amtszeit 71 Jahre alt sein werde, sehe ich als klaren Vorteil: Meine Familienphase ist abgeschlossen und mein geschäftlicher Alltag lässt mir die nötige zeitliche Flexibilität. Ich habe die Energie, die Erfahrung und die Motivation, dieses Amt während der gesamten sechsjährigen Amtsdauer mit vollem Einsatz auszuüben.
Für mich ist klar: Im Falle einer erfolgreichen Wahl werde ich meine selbstständige Geschäftstätigkeit als Treuhandexpertin geordnet aufgeben. Ich trete an, um mich mit voller Kraft, ungeteilt und mit zeitlicher Flexibilität diesem wichtigen Amt in Küsnacht zu widmen.Als Unternehmerin trage ich natürlich die Verantwortung für meine bestehenden Mandate. Diese werde ich bis zum Amtsantritt in professionelle Hände übergeben. So stelle ich sicher, dass ich ab dem ersten Tag meiner Amtszeit den Bürgerinnen und Bürgern als Friedensrichterin uneingeschränkt und verlässlich zur Verfügung stehe.
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